Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 26.01.1999

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   OLG Celle, 19.04.2000 - 9 U 233/99   

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https://dejure.org/2000,13209
OLG Celle, 19.04.2000 - 9 U 233/99 (https://dejure.org/2000,13209)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2000 - 9 U 233/99 (https://dejure.org/2000,13209)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2000 - 9 U 233/99 (https://dejure.org/2000,13209)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 16 Abs. 3 § 19
    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage durch Einzahlung auf das Konto eines Dritten; Erfüllung der Einlagenverpflichtung durch den Erwerber eines Geschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 1034
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 183/00

    Anmeldung einer Anteilsübertragung gegenüber der Gesellschaft; Leistung der

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in GmbHR 2000, 1099 veröffentlicht ist) meint, der Beklagte hafte für die nicht nachweislich geleisteten Stammeinlagen als bei der Gemeinschuldnerin angemeldeter Anteilserwerber gemäß § 16 Abs. 3 GmbHG trotz Unwirksamkeit der von den Veräußerern gemäß § 177 Abs. 2 Satz 2 BGB verspätet genehmigten Anteilsübertragungen.
  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 27 U 43/05

    Keine Haftung eines ausgeschiedenen Scheingesellschafters für rückständige

    Von den Obergerichten sind dieser Rechtsprechung der hiesige 8. Zivilsenat (GmbHR 1985, 22, 23) sowie die Oberlandesgerichte Hamburg (BB 1998, 658) und Celle (NZG 2000, 1034, 1035) gefolgt, in der Literatur Pentz in Rohwedder, GmbHG, § 16 Rdnr. 41; Winter in Scholz, GmbHG, § 16 Rdnr. 22; Meyer-Landrut in Meyer-Landrut/Miller/Niehus, GmbHG, § 16 Rdnr. 15; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, § 16 Rdnr. 11; Grunewald, ZGR 1991, 452, 461 und Jasper in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. III, § 24 Rdnr. 241. II. In der neueren Literatur überwiegt indes eine Gegenauffassung (Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 16 Rdnr. 12; Ebbing in Michalski, GmbHG, § 16 Rdnr. 61; Müller, GmbHR 1996, 881, 884; ders. NJW 1999, 544, 545; Zutt in Hachenberg, GmbHG, § 16 Rdnr. 45; Altmeppen in Altmeppen/Roth, GmbHG, § 16 Rdnr. 27 f.; Ensthaler in Achilles/Ensthaler/Schmidt, GmbHG, § 16 Rdnr. 18; Limmer, ZIP 1993, 412, 417 f.), nach der die vom Bundesgerichtshof aufgestellte Fiktionswirkung abzulehnen sei, weil die Gesellschaft in einem solchen Falle kein berechtigtes Interesse an einer Mehrung ihrer Schuldner habe, die im Widerspruch zur materiellen Rechtslage stehe.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.01.1999 - 6 U 41/98   

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OLG Brandenburg, 26.01.1999 - 6 U 41/98 (https://dejure.org/1999,35257)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.1999 - 6 U 41/98 (https://dejure.org/1999,35257)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 6 U 41/98 (https://dejure.org/1999,35257)
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Papierfundstellen

  • NZG 2000, 1034 (Ls.)
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